Korrektur zur RSE
Im Verkehrsblatt 13/08 erschien unter der Nr. 98 eine Berichtigung zu den Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) − RSE. Diese "1. Ergänzung und Berichtigung" betrifft Kapitel 3.3, Sondervorschrift 310, in welcher es um Lithiumzellen/-batterien geht.

