Kennzeichnung von Flaschen für Gase
Österreich zeichnet M273.
(ur) M273 – Kennzeichnung von Flaschen für Gase – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 7/2014), Finnland, Frankreich, Irland, Spanien, dem Vereinigten Königreich, von der Schweiz und neu von Österreich.
Abweichend von den Vorschriften in 5.2.1.1 ADR dürfen Flaschen für Gase, die entsprechend den bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Vorschriften des ADR mit einer UN-Nummer gekennzeichnet sind,
jedoch nicht den ab 1. Januar 2013 geltenden Vorschriften des Unterabschnitts 5.2.1.1 ADR hinsichtlich der Größe der UN-Nummer und der Buchstaben „UN“ entsprechen,
bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung weiterverwendet werden. Diese Vereinbarung gilt bis zum 30. Juni 2018.

