Begrenzte Mengen: Übergangsfrist endet am 30. Juni

Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob sie auf die aktuellen Gefahrgutregeln gemäß Kap. 3.4 ADR eingestellt sind.

(mih) Im ADR 2011 wurden die Regelungen überarbeitet, um gefährliche Güter in begrenzten Mengen zu befördern. In diesem Jahr, am 30. Juni, läuft eine damals eingeführte Übergangsregelung für den Straßenverkehr aus. Darauf weisen die Gefahrgutexperten der DEKRA in Stuttgart hin. Unternehmen, die solche Transporte unter erleichterten Bedingungen abwickeln, sollten daher jetzt prüfen, ob sie auf die aktuellen Regeln eingestellt sind oder ob sie z.B. noch Versandstücke im Bestand haben, die nach der alten Regelung verpackt wurden.

Vor allem im Groß- und Einzelhandel würden diese sog. „Limited Quantities“- oder LQ-Regelungen gern genutzt, da der logistische Aufwand deutlich geringer sei als beim regulären Versand gefährlicher Güter. Typische Waren, die nach diesen Vorgaben transportiert werden, seien etwa Farben und Lacke, Reinigungsmittel oder Spraydosen aller Art.

Zu den Bedingungen des LQ-Versands gehöre zum einen, Innenverpackungen mit gefährlichen Gütern zusätzlich in Außenverpackungen oder Trays zu verpacken, z.B. Metalldosen in Kisten aus Pappe. Es müsse sich immer um eine Art doppelte Verpackung handeln, um einen zusätzlichen Schutz des Inhalts zu erreichen. Zum andere gebe es Mengengrenzen für die Innen- und die Außenverpackung, wobei sich der maximale Inhalt der Innenverpackung am Gefahrenpotenzial des verpackten Stoffs orientiere. Schließlich sei noch eine spezielle Kennzeichnung der Versandstücke erforderlich, damit erkennbar ist, dass sie Gefahrgut in begrenzten Mengen enthalten.

Die Neuregelung dieser Kennzeichnung sei eine der wesentlichen Änderungen, die 2011 eingeführt wurden und deren Übergangsfrist zum 30. Juni 2015 endet (alt: „LQ“ oder UN-Nummer in einem auf der Spitze stehenden Quadrat; neu: auf der Spitze stehendes Quadrat mit schwarzen Teilbereichen oben und unten). Zusätzlich seien auch die Mengengrenzen geändert worden, was bei einigen Stoffen dazu führte, dass nur noch geringere Mengen zulässig sind.

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