ADR 2017 englisch: bestätigte und vorläufige Korrekturen
Bis auf zwei Änderungen in Unterabschn. 9.2.1.1 sind die Korrekturen in der deutschen Ausgabe des Regelwerks bereits berücksichtigt.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat ein vorläufiges Corrigendum zur englischen Ausgabe des ADR 2017 veröffentlicht. Es umfasst Änderungen, die zum einen schon bestätigt sind (überwiegend redaktioneller Art) und zum anderen erst am 8. März 2017 wirksam werden, wenn bis dahin keine Einwände von den Vertragsparteien vorgebracht werden. Die Korrekturen betreffen Kap. 2.2, 3.2, 3.3, 4.1, 4.3, 6.1, 6.2, 6.8, 7.5 und 9.2.
Zwei dieser Änderungen sind in der deutschen Ausgabe des ADR 2017 (25. ADR-Änderungsverordnung vom 25. Oktober 2016 (BGBl. 2016 II S. 1203; Anlageband)) nicht enthalten, alle anderen sind bereits berücksichtigt:
Unterabschn. 9.2.1.1, Tabelle, Zeile für „9.2.4.3“, zweite Spalte:
„Kraftstoffbehälter“ ändern in „Kraftstoffbehälter und -flaschen“.
Unterabschn. 9.2.1.1, Tabelle, am Ende folgende Zeile einfügen:
| FAHRZEUGE | BEMERKUNGEN | |||||
| TECHNISCHE MERKMALE | EX/II | EX/III | FL | AT | ||
| 9.2.7 | Verhinderung anderer von Kraftstoffen ausgehenden Risiken | X | X | |||

