Shanghai-Expo mit Restriktionen
Wie bereits zu den Olympischen Spielen in Peking hat die chinesische Regierung nun auch zur Weltausstellung Expo 2010 die Beförderung von Gefahrgütern weitgehend verboten.
(ak)Im Hafen von Shanghai sind die Beförderungsvorgänge der Ent-, Be- und Umladung, des Transits sowie des Umschlags vom 1. Mai bis 31. Oktober 2010 für folgende Gefahrgüter untersagt:
- Klasse 1 (alle UN-Nummern)
- Klasse 2.3 (alle UN-Nummern)
- Klasse 3 (UN-Nummern 1090 und 1091 sowie alle Gefahrgüter, bei denen im technischen Namen “Acetone“ enthalten ist)
- Klasse 5.1 (UN-Nummern 1511, 2014, 2015, 2984, 3149)
- Klasse 5.2 (alle UN-Nummern)
- Klasse 6.1
- Klasse 7 (alle UN-Nummern)
- Klasse 8 (UN-Nummern 1786, 1789, 1796, 1826, 1830, 1831, 1832, 2796, 2031, 2032)
Dies geht aus einer Mitteilung der International Vessel Operators Dangerous Goods Association (IVODGA) hervor, ehemals als International Vessel Operators Hazardous Materials Association (VOHMA) bekannt. Sie hat zudem auch eine detaillierte Excel-Liste mit den betroffenen Gefahrgütern erstellt.
Das Yangshan Terminal ist einer Erklärung der chinesischen Regierung zufolge nicht betroffen. Um sicher zu gehen, sollten Verlader allerdings bei ihrer Reederei nachfragen. Denn zum Teil werden auch hier nicht alle Gefahrgüter angenommen (Beispiel Hapag Lloyd).
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