Neue BetrSichV am 1. Juni

Die Bundesregierung hat die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung beschlossen. Die Maßgaben des Bundesrates wurden berücksichtigt.

(mih) Die Bundesregierung hat vorgestern den Maßgaben des Bundesrates zur Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zugestimmt. Die „Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen“ tritt am 1. Juni 2015 in Kraft, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die neu gefasste BetrSichV soll den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und den Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen verbessern. Gleichzeitig soll es damit für Arbeitgeber, insbesondere für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), leichter werden, die Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln anzuwenden.

Dazu wird die seit 2002 geltende BetrSichV konzeptionell und strukturell neu gestaltet. Zudem werden Doppelregelungen u.a. zur GefStoffV und zum neuen Gewässerschutzrecht des Bundes (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – AwSV) bei bestimmten Dokumentationen und Prüfungen beseitigt. Zudem wird sie an andere moderne Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere die GefStoffV, angeglichen.

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