TRGS 430 und 507 neu

Die Technischen Regeln für gefährliche Stoffe (TRGS) 430 und 507 sind überarbeitet worden. Sie betreffen "Isocyanate-Exposition und Überwachung" bzw. die "Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern".

Der Ausschuss für Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe überarbeitet. Es handelt sich um die TRGS 430 "Isocyanate − Exposition und Überwachung" sowie die TRGS 507 "Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern". Beide wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) der Bundesregierung und der Bundesministerien Nr. 18/19 vom 4. Mai 2009 bekannt gegeben.

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung.

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