Stellungnahme zu EU-Vorschriften erbeten

Die EU-Kommission möchte die Zweckmäßigkeit der Richtlinien über Explosivstoffe für zivile Zwecke und über pyrotechnische Gegenstände hinterfragen.

(os) Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu den EU-Vorschriften für Pyrotechnik und Explosivstoffe für zivile Zwecke eingeleitet. Unter diese Regelungen fallen zum Beispiel Produkte wie Feuerwerkskörper, Feuerlöscher oder Airbags sowie auch Sprengstoffe im Bergbau und im Bauwesen. Ein besonderes Augenmerk wird diesbezüglich auf die Bereiche Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz gelegt werden.

Zudem möchte die Kommission herausfinden, inwieweit die derzeitigen Vorschriften und ihre Durchsetzung den Zugang von Kriminellen zu diesen Produkten oder deren Missbrauch verhindern. Ebenfalls untersucht wird das Potenzial für die Digitalisierung und Verringerung des Verwaltungsaufwands.

Die Konsultation folgt auf die im Mai 2023 veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Stellungnahmen zu zivilen Sprengstoffen und Pyrotechnik. Die Aufrufe sollten dazu dienen, erste Rückmeldungen einzuholen, ob die Richtlinien über Explosivstoffe für zivile Zwecke und über pyrotechnische Gegenstände noch zweckmäßig sind.

Im Rahmen der Konsultation sollen detaillierte Informationen darüber eingeholt werden, ob die derzeitigen Vorschriften weiterhin ihren Zielen gerecht werden. Diese Ziele betreffen die Sicherheit, die Gefahrenabwehr und den Umweltschutz sowie das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes.

Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist möglich bis zum 1. Juli 2024.

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