Neue BLAC-Leitlinien zu Diisocyanaten veröffentlicht

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) informiert über Vorgaben bei Schulungen zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten

(os) In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) werden für Stoffe, von denen ein unangemessenes Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht, Beschränkungen zu Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Stoffen, Stoffgruppen bzw. Gemischen festgelegt. Eintrag Nr. 74 Anh. XVII REACH beschränkt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten, eine Gruppe von chemischen Stoffen, die in vielen Sektoren Anwendung findet.

Viele Diisocyanate sind bereits als atemwegs- und hautsensibilisierend der Kategorie 1 harmonisiert eingestuft. Eine Exposition gegenüber Diisocyanaten, inhalativ und/oder dermal, kann zu (teils schwerwiegenden) gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Arbeitnehmern führen. Diese Gesundheitsrisiken sollen durch die Beschränkung der Verwendung minimiert werden.

Ein wesentlicher Aspekt der Beschränkung ist, dass der Arbeitgeber oder Selbstständige sicherstellt, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung der jeweiligen Stoffe oder Gemische erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben. Dafür enthalten die Abs. 4 und 5 der Beschränkung Vorgaben zu den Schulungsinhalten. Weiterhin können die Mitgliedstaaten eigene nationale Anforderungen stellen, denen die Schulungen zu entsprechen haben.

Um eine einheitliche Umsetzung der Regelungen zu gewährleisten, werden in den BLAC-Hilfsmaterialien „Leitlinien zu Schulungen zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten gemäß Eintrag Nr. 74 Anhang XVII REACH-Verordnung“ bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen an die unter Eintrag Nr. 74 Anh. XVII REACH geforderten Schulungen formuliert. Insbesondere werden dabei Anforderungen festgelegt an die Schulungsmaterialien und die Schulungen selbst, den Nachweis eines erfolgreichen Schulungsabschlusses sowie die Qualifikation des Trainers.

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