Druckgefäße im Seeverkehr zulassen

Die BAM hat die Beschreibung des Verfahrens zur Zulassung eines Baumusters nach Abschn. 6.2.3 IMDG-Code als Verwendungserweiterung überarbeitet.

(mih) Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat das Verfahren zur Zulassung von Druckgefäßen im Seeverkehr neu beschrieben. Das aktualisierte Dokument dient dazu, das Verfahren zur Zulassung eines Baumusters nach Abschn. 6.2.3 IMDG-Code als Verwendungserweiterung von landverkehrsgebunden zugelassenen Baumustern darzustellen. Dies schließt die Anerkennung der jeweils im Landverkehr angewendeten Vorschriften mit ein.

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind stichpunktartig gelistet und sollen helfen, den Umfang der Rückfragen zur Antragstellung zu reduzieren. Die Aufstellung beinhaltet auch eine Liste der einzureichenden Unterlagen gemäß den spezifischen Anforderungen aus der angewendeten Norm. Der Antrag selbst ist hier zu finden.

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