Leitfaden zur elektronischen Versendererklärung

Die IATA hat einen „Implementation Guide“ zur digitalen Variante der „Shippers‘ Declaration“ (e-DGD) veröffentlicht.

(mih) Die Digitalisierung ist derzeit ein zentrales Thema in der Logistik, auch im Luftverkehr. Dabei haben die wichtigsten Beteiligten ein starkes Interesse daran, die Lieferkette teilweise oder ganzheitlich zu digitalisieren. In Bezug auf den Nutzen gilt die Umsetzung der digitalen Prozesse für die Beförderung gefährlicher Güter als vielversprechend.

Der derzeitige Ansatz zur Digitalisierung der Versendererklärung für gefährliche Güter (DGD – Dangerous Goods Shipper’s Declaration) basiert nicht allein auf dem Engagement von Fluggesellschaften, Spediteuren oder Verladern, sondern ist von gemeinschaftlichem Interesse. Dies lässt sich jedoch nur dann effektiv umsetzen, wenn sich alle beteiligen. Das Ziel ist es, eine digitale Umgebung für Gefahrgutsendungen bereitzustellen, in welcher die Gefahrgutdaten einmal erstellt und anschließend in der gesamten Lieferkette gemeinsam genutzt werden. So lässt sich u. a. verhindern, diese Daten in jeder Phase der Beförderung neu zu erfassen, wodurch die Datenqualität mittels umfangreicher Qualitätsprüfungen erhöht wird.

Die International Air Transport Association (IATA) hat zur elektronischen Versendererklärung für gefährliche Güter (e-DGD) nun einen Implementation Guide veröffentlicht, in welchem die Anforderungen definiert sind. Der Leitfaden soll Fluggesellschaften, Verladern, Spediteuren und Bodenabfertigungsunternehmen, die eine e-DGD-Funktionalität integrieren möchten, dabei helfen, Plattformen zur gemeinsamen Nutzung von Daten bereitzustellen.

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