Neufassung der TRGS 554 im Entwurf

Die BAuA hat den Entwurf der neu gefassten Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554 „Abgase von Dieselmotoren“ veröffentlicht.

(mih) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Entwurf der neu gefassten Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554 mit Stand Januar 2019 veröffentlicht. Sie betrifft „Abgase von Dieselmotoren“, u.a. auch bezüglich „Ladehallen, Laderampen, Ladestellen, Abkippstellen“ (Anh. 1 Nr. 4) oder „Abstellbereichen“ (Anh. 1 Nr. 6). Die wesentlichen Anpassungen:

  • Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen auf die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Dieselmotoremissionen (u.a. Dieselrußpartikel, Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid) ausgerichtet;
  • Arbeitsbereiche im Freien in den Geltungsbereich einbezogen;
  • Schutzmaßnahmen überarbeitet und in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst;
  • besondere Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Anh. 1 aktualisiert.

Die Änderungen basieren auf einem Beschluss des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) bei seiner 63. Sitzung am 14. November 2018.

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