Erste Bilanz: 2.000 PCN-Produktmeldungen pro Tag

Mithilfe des PCN-Formats werden seit 2021 Produktinformationen nach Art. 45 CLP übermittelt. Jetzt zog das BfR eine Bilanz.

(fu) Seit 1. Januar 2021 ist das Poison Centres Notification-Format (PCN-Format) nach Anh. VIII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) das gültige Format für die Mitteilung von Produkten, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Einstufung nach Art. 45 CLP mitteilungspflichtig sind. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist die für Deutschland zuständige Stelle, um Produktmitteilungen für die medizinische Notfallberatung in den Giftinformationszentren der Länder (GIZ) entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Ende September rückte das BfR auf der 13. Nutzerkonferenz die Umsetzung des neuen Verfahrens und seiner Aktualisierungen sowie die Erfahrungen der beteiligten Akteure mit dem PCN-Verfahren in den Fokus.

Die Zahlen können sich sehen lassen: Von April 2021 bis August 2022 gingen 3.100.000 Produktmeldungen auf Basis von 1.000.000 gemeldeten Dossiers ein. Im Zeitraum Januar bis August 2022 kamen beim BfR 312.000 PCN-Dossiers über die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) an – das sind 40.000 pro Monat bzw. 2.000 pro Arbeitstag.

Bei der ECHA laufen 85 Prozent der Meldungen direkt ins System, fünf Prozent kommen über die Software-Anwendung IUCLID online und zehn Prozent über IUCLID offline. Eine gute Nachricht gab es auch für die Anwender: Bis April 2023 sind keine Formatänderungen für die Meldung geplant.

Wichtig für die Anwender: Wenn Produkte vom Markt genommen werden, also z.B. der Vertrieb eingestellt wird, bleiben die Produktmeldungen bei den Giftnotrufzentralen erhalten.

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