CLP: ECHA aktualisiert Leitlinien

Die Hinweise zu den grundlegenden Bestimmungen und Verfahren sollen Anwender dabei unterstützen, ihren Verpflichtungen gemäß CLP nachzukommen.

(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Version 3.0 der Introductory Guidance on the CLP Regulation mit Stand Januar 2019 veröffentlicht. Die aktualisierten Leitlinien enthalten Hinweise zu den grundlegenden Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP).

Das Update berücksichtigt insbesondere Änderungen der CLP-Verordnung durch die neunte bis zwölfte Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (9. bis 12. ATP – adaptation to technical and scientific progress); die 12. ATP ist zwar bislang noch nicht im Amtsblatt der EU (ABl.) bekannt gemacht worden, jedoch sind deren Inhalte laut ECHA bereits in die Leitlinien eingeflossen. Zudem wurden die Bezüge auf die Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) hinsichtlich der Kennzeichnung von Gemischen entfernt, nachdem deren Übergangsfrist abgelaufen ist. Überflüssige und veraltete Informationen wurden gestrichen.

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