Regelwerk für Schnellöffnungsventile

Für Gasflaschen-Schnellöffnungsventile hat die Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung ein technisches Regelwerk veröffentlicht.

(ur) Aufgrund des § 8 Nummer 10 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB) gibt die BAM das nach Abschnitt 6.2.5 RID und ADR anerkannte Regelwerk für Bau, Prüfung Zulassung und Kennzeichnung von Gasflaschen-Schnellöffnungsventilen (ATR D 2/11) bekannt Nach diesem Regelwerk kann ab dem Datum der Veröffentlichung (so geschehen im VkBl 1/2012) verfahren werden.

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