Schulungsbescheinigungen Seeverkehr

Für Gefahrgutbeauftragte im Seeverkehr wird die Gültigkeit der Schulungsbescheinigungen verlängert

(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 2. November 2020 die „Beförderung gefährlicher Güter - Verlängerung der Geltungsdauer von Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte im Seeverkehr“ bekannt gemacht (VkBl. 2020 S. 758).
Danach wird auf die Verfolgung eines Verstoßes nach § 9 Absatz 2 Nummer 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) als Ordnungswidrigkeit nach § 10 Nummer 1 Buchstabe d der GbV (§ 47 Absatz 1 des OWiG) verzichtet, wenn der Schulungsnachweis zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet und dessen Inhaber vor dem 1. März 2021 eine Prüfung nach § 6 Absatz 4 GbV bestanden hat.
Diese Vorgehensweise ist befristet bis zum 28. Februar 2021.

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