Korrektur zum CTU-Code

Zwei Formelfehler berichtigt

(ur) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat eine Korrektur des Rundschreibens MSC.1/Circ.1497, veröffentlicht im Verkehrsblatt 2015, Heft 13, S. 422, Sonderdruck B 8087 „Verfahrensregeln der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)  und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nation für Europa (UNECE) für das Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTUs) (CTU-Code)“, mit Datum vom 30. Oktober 2020 in Deutsch amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2020 S. 766).

Mit der Korrektur werden zwei Formelfehler im Sonderdruck B 8087 Vers. 05/15 beseitigt:

  • Auf Seite 138, Anlage 7 Anhang 5, in der Abbildung 7.63 ist die Formel n, B/(n × H) in μ, B/(n × H) zu ändern
  • Auf Seite 138, Anlage 7, Anhang 5, im Absatz zwei ist die Formel hinter Υ-Faktoren [n, B/(n × H) in [μ, B/(n × H) zu ändern.

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