IMDG Code englisch berichtigt

Die IMO hat zahlreiche Korrekturen der englischsprachigen Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr in der Fassung des Amdt. 39-18 bekannt gemacht.

(mih) Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat zum englischen IMDG Code in der Fassung des Amendment (Amdt.) 39-18 Korrekturen veröffentlicht, die auf 15 Seiten zusammengestellt sind. Sie betreffen fast alle sieben Teile sowie beide Anhänge und den Index des Regelwerks.

Mit einer entsprechenden Anpassung der amtlichen deutschen Übersetzung vom 13. November 2018 (VkBl. 2018 S. 847; Beilage: Dokument Nr. B 8185) ist im Frühjahr 2020 zu rechnen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird die für die amtliche deutsche Übersetzung relevanten Änderungen im VkBl. bekannt machen.

Das mit ADR/RID/ADN 2019 harmonisierte Amdt. 39-18 des IMDG-Codes tritt am 1. Januar 2020 verbindlich in Kraft; Gefahrgutbeförderungen mit Seeschiffen gemäß Amdt. 38-16 sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt. Aufgrund einer Duldung des BMVI darf das Amdt. 39-18 freiwillig aber bereits seit Anfang dieses Jahres angewendet werden, um verkehrsträgerübergreifende Gefahrgutbeförderungen zu erleichtern (VkBl. 2018 S. 847).

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