IMDG-Code deutsch, Amdt. 40-20 bekannt gemacht

Um multimodale Transporte zu vereinfachen, sind Gefahrgutbeförderungen mit Seeschiffen nach den aktualisierten Regelungen bereits ab 1. Januar 2021 erlaubt.

  (mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) in der Fassung des Amendment 40-20 in deutscher Sprache mit Datum vom 16. November 2020 bekannt gemacht (VkBl. 2020 S. 781; Beilage: Dokument Nr. B 8185).

Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat in seiner 102. Sitzung Änderungen zum IMDG-Code (Amendment 40-20) beschlossen (Entschließung MSC.477(102)). Danach dürfen die Bestimmungen des IMDG-Codes, Amdt. 40-20 ab 1. Januar 2021 freiwillig angewendet werden, um die multimodale Gefahrgutbeförderung zu vereinfachen. Ab 1. Juni 2022 ist das Amdt. 40-20 verbindlich anzuwenden.

Die Änderungen der deutschen Fassung des IMDG-Codes sind durch graue Hinterlegung der Textstellen kenntlich gemacht; dies betrifft die Änderungen, die auf der Entschließung MSC.477(102) beruhen.

Die rechtsverbindliche Einführung wird durch eine Änderung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) erfolgen. Soweit Gefahrguttransporte mit Seeschiffen ab 1. Januar 2021 unter Anwendung der Bestimmungen des IMDG-Codes, Amdt. 40-20 vorgenommen werden, werden die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden auf eine Ahndung von Verstößen nach der GGVSee verzichten, durch die in den vorgenannten Fällen von noch geltenden Bestimmungen des IMDG-Codes, Amdt. 39-18 abgewichen wird. Dies ist mit den zuständigen Behörden der Länder abgestimmt worden.

Das Buch IMDG-Code 2021 mit dem Amdt. 40-20 vom Storck Verlag Hamburg, einer Marke von ecomed-Storck, ist jetzt lieferbar (ISBN 978-3-86897-425-6). Es basiert auf der amtlichen deutschen Übersetzung, d.h. die Vorschriftentexte sind mit dem amtlichen Text identisch. Ergänzend steht eine Software per Download zur Verfügung. Darin sind u.a. sämtliche Texte des IMDG-Codes in der Fassung des Amdt. 40-20, Datenblätter mit den relevanten Vorschriften zu jeder UN-Nummer sowie weitere nationale und internationale Regelungen zu finden.

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