Deutschland will Havarie-Abkommen ratifizieren

Wenn gefährliche Stoffe nach Schiffshavarien Umweltschäden verursachen, können Betroffene ihre Entschädigungsansprüche künftig nicht nur gegen den Schiffseigner und dessen Versicherung geltend machen, sondern darüber hinaus auch gegenüber einem Fonds

(skl) Das Bundeskabinett beschloss vor kurzem Gesetzentwürfe zur Ausführung des HNS-Übereinkommens (Internationales Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See). Damit wurde die Voraussetzung für die Ratifikation des HNS-Übereinkommens in Deutschland geschaffen.

Norbert Brackmann, Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft, sagte dazu: „Der Kabinettbeschluss ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Wir schaffen damit die Voraussetzungen, Schäden durch Schiffshavarien zumindest wirtschaftlich abzumildern.“ Schiffshavarien gingen häufig mit großen Schäden einher - diese seien umso größer, wenn das Schiffe gefährliche Güter befördern. Durch Havarien verursachte Umweltschäden in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) oder den küstennahen Gewässern Deutschlands müssten im Moment von Bund, Ländern und Gemeinden getragen werden. Künftig könnten diese in dem Bereich entlastet werden.

Das HNS-Übereinkommen von 1996 in der Fassung des Protokolls von 2010 sieht eine Versicherungspflicht für Schiffe vor, die gefährliche Güter transportieren. Zudem verlangt es die Einrichtung eines speziellen Fonds, aus dem mögliche Entschädigungsleistungen beglichen werden, die über die begrenzten Leistungen der Schiffsversicherer hinausgehen. So können in Zukunft Geschädigte ihre Ansprüche nicht nur gegen den Schiffseigentümer bzw. dessen Versicherung geltend machen, sondern auch den HNS-Fonds ansprechen. In Deutschland soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Entgegennahme, Erfassung und Weiterleitungen der Mengen beitragspflichtiger Ladung gemäß dem HNS-Übereinkommen zuständig sein.

Doch selbst wenn Deutschland das HNS-Übereinkommen nach jahrelangem Verfahrensstillstand nun endlich ratifizieren wird, tritt dieses noch lange nicht in Kraft. Die Mindestanzahl von zwölf Staaten, die das Übereinkommen dafür unterzeichnet haben müssen, ist immer noch nicht erreicht, auch wenn zuletzt mehrere IMO-Mitgliedsstaaten (Kanada, Dänemark, Norwegen sowie die Türkei) beitraten. Allerdings könnte von einer Ratifizierung Deutschlands eine Signalwirkung auf benachbarte Staaten wie die Niederlande oder Belgien ausgehen, so der Deutsche Nautische Verein (DNV). Wenn alle Voraussetzungen wie die Mindestanzahl beteiligter Staaten erfüllt sind, wird das HNS-Übereinkommen gemäß Artikel 46 nach einer Frist von 18 Monaten wirksam.

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