Mikroplastik – Regulierung im Rahmen von REACH

Um die Umweltbelastung zu verringern, soll in bestimmten Produkten Mikroplastik verboten werden

(ur) Sowohl der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) als auch der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) haben ein Verbot von Mikrokunststoffen in Produkten wie Kosmetika, Waschmitteln und Düngemitteln sowie ihre Verwendung als weiche Verfüllung auf Kunstrasen-Sportplätzen vorgeschlagen. Die beiden wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kommen in ihren Stellungnahmen zu dem Schluss, dass eine EU-weite Beschränkung im Rahmen der EU-Chemikaliengesetzgebung REACH das geeignetste Mittel ist, um den Risiken von Milliarden kleiner, fester Kunststoffpartikel, die unsere Umwelt verschmutzen, zu begegnen.

Der Vorschlag der Ausschüsse zielt darauf ab, Produkte mit zugesetzten Mikrokunststoffen vom europäischen Markt zu verbannen, wenn diese bei der Verwendung der Produkte in die Umwelt freigesetzt werden. Beispiele sind Kosmetika, Reinigungs- und Waschmittel, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Saatgutbeschichtungen. Andere Produkte, wie Farben und Tinten, können ebenfalls Mikrokunststoffe enthalten, aber ihre Verwendung führt nicht immer zu Freisetzungen in die Umwelt. Diese Verwendungen werden nicht als Verbote vorgeschlagen, müssten aber der ECHA gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Restfreisetzungen überwacht werden und in Zukunft kontrolliert werden könnten. Auch wären die Lieferanten dann verpflichtet, darüber zu informieren, wie Restfreisetzungen minimiert werden können.

Der SEAC rechnet damit, dass über eine Beschränkung verhindert wird, dass 500 000 Tonnen Mikroplastikmaterial über einen Zeitraum von 20 Jahren in die Umwelt gelangen. Die Gesamtkosten einer Beschränkung in diesem Zeitraum schätzt der Ausschuss für die europäische Gesellschaft auf 10,8 oder 19,1 Milliarden Euro, je nachdem, wie die Umweltrisiken des granulierten Einstreumaterials (hauptsächlich von geschredderten Autoreifen) angesetzt werden. Diese Kosten entstehen, weil Mischungen neu formuliert und Mikrokunststoffe durch alternative Materialien ersetzt werden müssen. Hinzu kommen die Durchsetzungskosten der Behörden.

Die Stellungnahme des RAC steht auf der ECHA-Website zum Download bereit, die Stellungnahme des SEAC soll Anfang 2021 verfügbar sein.

"Wir müssen unsere Umwelt vor der Verschmutzung durch Mikroplastik schützen, und dieser Beschränkungsvorschlag ist der weltweit umfassendste seiner Art. Wir haben nun unsere wissenschaftliche und technische Bewertung abgeschlossen und unsere Empfehlungen gegeben, wie den Risiken am besten begegnet werden kann. Dies wird zur Entscheidungsfindung in der Europäischen Kommission und zu den Zielen der Kunststoffstrategie der EU beitragen", zieht Bjorn Hansen, Exekutivdirektor der ECHA, ein vorläufiges Fazit.


Hintergrund
Jedes Jahr gelangen über Produkte, die Mikrokunststoffe enthalten, etwa 42 000 Tonnen in die Umwelt. Tendenz steigend. Größte Verschmutzungsquelle mit einer Freisetzung von bis zu 16 000 Tonnen pro Jahr ist das körnige Einstreumaterial, das auf Kunstrasen-Sportplätzen verwendet wird.

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