Gefahrgut-Wiederholungsprüfungen im Luftverkehr

Ausnahmeregelung verlängert die Gültigkeit der Schulungs-Zertifikate um vier Monate

(ur) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat ein Rundschreiben zur Wiederkehrenden Schulung für Gefahrgutpersonal nach NfL 2-436-18 in Verbindung mit den Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr der internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO bekannt gemacht. Damit gewährt das LBA eine Ausnahme zu:
a. NfL 2-436-18 Kapitel 1.1 für die wiederkehrende Schulung.
b. Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (ICAO Dokument 9284), insbesondere: i. Teil 1, Kapitel 4, § 4.2.3.

Diese Ausnahme gilt für die wiederkehrende Schulung von Personal, das am Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr beteiligt ist und das gemäß den technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (ICAO Dokument 9284) entsprechend den Anforderungen seiner Tätigkeit geschult sein muss.

Die Gültigkeit der Zertifikate wird für 4 Monate bzw. bis zum Ablauf dieser Ausnahme verlängert, je nachdem, welches Datum zuerst eintritt, wobei das ursprüngliche Ablaufdatum als Grundlage für die Ausstellung der Zertifikate bestehen bleibt. Beispiel: Training gültig bis 31.03.2020, Verlängerung bis 31.07.2020, Gültigkeit des Trainings bis 31.03.2022.
Diese befristete Ausnahme ist seit 1. April 2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Juli 2020

Diese Ausnahme wird unter den folgenden Bedingungen gewährt:
Arbeitgeber sollen sicherstellen, dass Ihre Arbeitnehmer eine anderweitige Schulung / Information erhalten, um die verlängerte Gültigkeit der verschiedenen Schulungselemente der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (ICAO Doc 9284), soweit anwendbar, auszugleichen. Das LBA zählt dazu beispielhaft verschiedene Medien und Methoden auf: Briefe / Informationsblätter / Bulletin / Computer Based Training (CBT) / Video.

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