Tunnelliste aktualisiert

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat Informationen zur „Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß ADR“ aktualisiert

(ur) Die Aktualisierung der Liste zur Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß ADR in Deutschland des Gefahrgutreferats im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Bonn betrifft folgenden Eintrag:

  • Nordrhein-Westfalen
    geändert: B 55a -Tunnel Grenzstraße, Köln-Buchforst, E ab 31. Kw 2013 bis Ende 2019,
    Geschwindigkeitsreduzierung im Tunnel auf 50 km/h und Verbot der Durchfahrt des Tunnels für den Schwerlastverkehr (ab 7,5 t).

Tunnel werden mit den Buchstaben B bis E auf Zusatztafeln zum Verkehrszeichen 261 gekennzeichnet. Für die Kategorisierung der Tunnel in Deutschland und die entsprechende Kennzeichnung sind die Länder zuständig. Verbindlich sind stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen. Die entsprechenden Informationen anderer Staaten sind auf den Internetseiten der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zu finden.

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