Streik als bitterer Vorgeschmack eines Brexit

Aufgrund eines Bummelstreiks der französischen Zollbeamten kommt es bei Englandverkehren zu erheblichen Verzögerungen am Ärmelkanal - ein Vorgeschmack auf einen Brexit?


(ur) - Wie der Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) heute berichtet, machen bereits seit Montag, den 4. März 2019, französischen Zollbeamten „Dienst nach Vorschrift“. In der Folge werden in den Fährhäfen von Calais und Dünkirchen und am Eurotunnel erheblich weniger Lkw pro Stunde abgefertigt als üblich.

Viele in Richtung Großbritannien fahrende Lkw werden bereits an der belgisch-französischen Grenze durch französische Ordnungsbehörden auf Stauräume entlang der französischen Autobahnen A16 und A26 verwiesen. Mehrere tausend Lkw warten dort auf eine Einfahrt in die Fährhäfen bzw. in das Eurotunnelterminal. Dies führt zu Verzögerungen z.B. bei der Verschiffung von bis zu acht Stunden. Da im Anschluss häufig die Entladestellen beim Kunden in Großbritannien nicht mehr geöffnet haben, kommen leicht Verzögerungen von bis zu 24 Stunden für einen Lkw-Umlauf zustande. Für die betroffenen Fahrer bedeutet die nun seit zehn Tagen andauernde Situation erhebliche Belastungen, zumal in den Stauräumen auf den Autobahnen keinerlei Versorgungsmöglichkeiten bestehen und keine sanitären Einrichtungen vorhanden sind. Die wirtschaftlichen Schäden für das betroffene Transportlogistikgewerbe sind erheblich.

Der Streik der französischen Beamten trifft das Straßentransportgewerbe zu einem Zeitpunkt, zu dem die Transportnachfrage angesichts des bevorstehenden Brexits ungewöhnlich hoch ist. Der Grund dafür ist offensichtlich: Industrie und Handel im Vereinigten Königreich sind angesichts der Unsicherheit über das Austrittsprocedere – mit oder ohne Deal – und das Austrittsdatum bestrebt, Lagerbestände durch Importe vom „Festland“ soweit möglich aufzufüllen, um die Nachfrage der britischen Wirtschaft und der Verbraucher zumindest über einen gewissen Zeitraum noch bedienen zu können. Die jüngsten Abstimmungen im britischen Unterhaus lassen eine Verschiebung des Austrittsdatums zwar wahrscheinlicher werden, geben aber keinerlei Gewissheit über das „Wann und Wie“ des Brexits. Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen bleibt weiterhin Fehlanzeige.

Vor diesem Hintergrund hat der BGL kein Verständnis für die Streikaktion der französischen Zollbeamten. Einem unbeteiligten Dritten muss sich der Verdacht aufdrängen, dass die Zollbeamten die angespannte Situation vor dem Brexit ausnutzen, um kaum noch nachvollziehbare Lohnforderungen zu stellen.
„Das deutsche Transportgewerbe appelliert nachdrücklich an die Vernunft aller Beteiligten und bittet, die auf dem Rücken der Fahrer ausgetragenen Streikaktionen umgehend zu beenden“, so BGL-Vorstandssprecher Professor Dr. Dirk Engelhardt.

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