RSEB 2015 bekannt gemacht

Das BMVI hat die aktualisierten Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut mit Erläuterungen u.a. der GGVSEB veröffentlicht.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die aktualisierten Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrecht­licher Verordnungen (RSEB) vom 1. Juni 2015 im Verkehrsblatt (VkBl.) S. 402 bekannt gemacht.

Die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut berücksichtigen die GGVSEB in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2015 (BGBl. I S. 366) sowie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vom 25. Februar 2011 (BGBl. I S. 341), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Februar 2015 (BGBl. I S. 265). Gleichzeitig werden die RSEB vom 8. Mai 2013 (VkBl. 2013 S. 558) aufgehoben.

Die RSEB wurden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet und sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zu gewährleisten.

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