RID: Änderungen für 2017 bekannt gemacht

Das BMVI hat die 20. RID-Änderungsverordnung im BGBl. veröffentlicht.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die 20. RID-Änderungsverordnung (20. RIDÄndV) vom 11. November 2016 im BGBl. 2016 II S. 1258 bekannt gemacht. Damit werden Änderungen zum RID in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2008 (BGBl. 2008 II S. 475, 899), zuletzt geändert mit der 19. RIDÄndV vom 31. Oktober 2014 (BGBl. 2014 II S. 890, Anlageband; BGBl. 2015 II S. 1143, 1144), in Kraft gesetzt.

Die 20. RIDÄndV – und damit das RID 2017 – tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die allgemeine Übergangsfrist beträgt sechs Monate. Der 176 Seiten umfassende Anlageband zur 20. RIDÄndV enthält die Änderungen im RID 2017 in französischer Sprache und in einer deutschen Übersetzung.

Das Werk RID 2017 von ecomed Sicherheit mit zusätzlichen redaktionellen Überschriften an allen unbenannten Gliederungsnummern, Hinweisen auf Güter mit hohem Gefahrenpotenzial und Fahrwegbestimmungen, Verweisen auf weitere Regelungen, einem ausführlichen Stichwortverzeichnis sowie einer CD-ROM mit zahlreichen ergänzenden nationalen Vorschriften erscheint im Januar kommenden Jahres.

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