RID 2019 berichtigt

Es sind nur wenige Fundstellen der deutschen Fassung der Gefahrgutvorschriften für den Schienenverkehr betroffen.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Fehlerverzeichnis 1 in Französisch und Deutsch zum RID 2019 mit Datum vom 18. April 2019 bekannt gemacht (BGBl. 2019 II S. 355). Die Korrekturen beziehen sich auf das RID 2007 (BGBl. 2008 II S. 475), das zuletzt mit der 21. RID-Änderungsverordnung vom 5. November 2018 (BGBl. 2018 II S. 494) angepasst worden war. Die Berichtigungen der deutschsprachigen Fassung betreffen u.a.:

  • Unterabschn. 1.1.3.1 b) und Abs. 1.1.3.6.5
  • Unterabschn. 2.2.1.3 und 2.2.1.4, Abs. 2.2.62.1.4.1 sowie Unterabschn. 2.2.8.3
  • Kap. 3.2 Tabelle A UN 1011 und UN 3535 sowie Kap. 3.3 Sondervorschrift 363
  • Abs. 5.4.1.1.12
  • Unterabschn. 6.2.4.1
  • Abschn. 6.8.4 b) Sondervorschrift TE22.

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