Pünktlich mit dem Winter haben die Gefahrgutfahrer-Schulungen nach ADR 2019 begonnen

Seit 1. Januar 2019 gelten die neuen Gefahrgutvorschriften. Schulung und Prüfungen bei den IHKn laufen ab sofort auf der Basis des neuen ADR.

(gs) Seit 1. Januar 2019 gelten die neuen Gefahrgutvorschriften. Schulung und Prüfungen bei den IHKn laufen ab sofort auf der Basis des neuen ADR.

Ob es um die „Schlechtwetterregel“ bei schlechter Sicht, Schneeglätte oder Glatteis, die Kennzeichnung von Schüttgut-Containern, die Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe oder um das Durchfahren von Tunneln mit „neuen UN-Nummern“ geht – der Gefahrgutfahrer muss stets auf dem Laufenden sein.
Selbst „alte Hasen“ erhalten in der Auffrischungsschulung nach jeweils fünf Jahren, innerhalb derer es immerhin zwei Vorschriftenwechsel gibt, wichtige neue Informationen und können einst Gelerntes wieder aktivieren.

Nach bestandener Prüfung stellt die zuständige IHK dem Fahrzeugführer eine ADR-Schulungsbescheinigung aus, auf der die Klassen aufgeführt sind, für die er eine Schulung mit Prüfung absolviert hat. Daraus ist auch ersichtlich, ob der Fahrer Gefahrgut in Tanks befördern darf. Die ADR-Schulungsbescheinigung gilt in allen ADR-Vertragsstaaten.

Wenn Sie oder Ihre Fahrzeugführer den Basiskurs, einen Aufbaukurs oder die Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer absolvieren müssen oder Sie selbst Schulungen durchführen, dann brauchen Sie Schulungsunterlagen, auf die Verlass ist und die den aktuellen und verbindlichen DIHK-Kursplänen gerecht werden.


 


 

Basiskurs für Gefahrgutfahrer
Schulung nach ADR 2023

2022, ecomed SICHERHEIT, ecomed-Storck GmbH
230 Seiten, EUR 23,99, ISBN 978-3-609-69537-2

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