M329, M332, M333 und M334

Veränderungen bei den Multilateralen Vereinbarungen

(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR haben sich folgende Veränderungen ergeben:

M329 - Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten -, vorgeschlagen von Österreich, gezeichnet von Italien und von der Tschechischen Republik sowie neu von Ungarn.

Mit dieser Vereinbarung wird der Transport von Abfällen, die gefährliche Güter sind oder enthalten, unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert. Die Vereinbarung gilt jedoch nur im Zusammenhang mit der Sammlung und Beförderung von Abfällen im Rahmen der jeweiligen abfallwirtschaftsrechtlichen Vorgaben. Diese Vereinbarung gilt nicht für den Transport folgender Abfälle:
     a) Klasse 1
     b) Klasse 6.2
     c) Klasse 7
     d) Klasse 2, die mit dem Gefahrzettel 2.3 oder 6.1 als giftig zu kennzeichnen sind, sowie
     e) Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen der UN-Nummer 3245.

Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 21. September 2025.
Das Pedant zur M329 im Straßenverkehr ist die RID 5/2020 für den Schienenverkehr.

M332 - LSA-III-Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität gemäß Absatz 2.2.7.2.3.1.4 des ADR -,
initiiert von Spanien, gezeichnet von Deutschland, Frankreich, Rumänien, der Slowakei und Schweden sowie neu von Norwegen und Ungarn.

Abweichend von den Vorschriften müssen Stoffe der Klasse 7 mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-III-Stoffe) nicht dem Auslaugtest nach Absatz 2.2.7.2.3.1.4 ADR unterzogen werden. Diese Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2022.

M333 - Bescheinigungen über die Ausbildung von Fahrzeugführern gemäß Absatz 8.2.2.8.2 des ADR -, initiiert von Deutschland, gezeichnet von Finnland, Griechenland, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und neu von Dänemark.
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 1. Oktober 2021.

M334 - Bescheinigungen über die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten gemäß Absatz 8.1.3.7 des ADR -, initiiert von Deutschland, gezeichnet von Finnland, Griechenland, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und neu von Dänemark.
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 1. Oktober 2021.

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