Frankreich zeichnet M313

Die Multilaterale Vereinbarung betrifft die Beförderung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:

M313 – Beförderung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2018 S. 646), den Niederlanden, Schweden und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Frankreich (gültig bis 15. Juni 2023).

Die Multilaterale Vereinbarung sieht unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen für die Kennzeichnung und Bezettelung von Gütern der Klasse 1 vor, welche den Streitkräften einer Vertragspartei gehören und vor dem 1. Januar 1990 nach den damals geltenden Vorschriften des ADR verpackt wurden.

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