Update M326 und M327

Weitere Vertragsparteien haben gezeichnet

(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:

M326 -  Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 -, initiiert von Frankreich, gezeichnet von Deutschland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, San Marino, Spanien, dem Vereinigten Königreich sowie neu von Belgien, Schweden und Ungarn.
Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. August 2020. Das Pendant der M326 ist für den Schienenverkehr die Multilaterale Sondervereinbarung RID 3/2020.

M327 - Wiederkehrende Prüfungen oder Zwischenprüfungen von ortsbeweglichen Tanks und UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) gemäß den Absätzen 6.7.2.19.2, 6.7.3.15.2, 6.7.4.14.2 und 6.7.5.12.2 ADR -, initiiert von Deutschland, gezeichnet von Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Spanien sowie neu von Belgien, Schweden und Ungarn.
Die Vereinbarung ist gültig bis zum 1. September 2020.
Das Pendant zur M327 ist für den Schienenverkehr die multilaterale Sondervereinbarung RID 4/2020.

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