Brexit: ADR und RID sollen innerstaatlich weiterhin gelten

Es ist offenbar geplant, auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im März 2019 weiterhin ADR und RID auf innerstaatliche Gefahrgutbeförderungen anzuwenden.

(mih) Ab 30. März 2019 wird das Vereinigte Königreich voraussichtlich kein EU-Mitgliedstaat mehr sein. Mit dem sog. Brexit werden sich dort auch die Gefahrgutvorschriften ändern. So ist offenbar geplant, weiterhin ADR und RID auf Gefahrguttransporte im Straßen- und Schienenverkehr innerhalb des Vereinigten Königreichs anzuwenden. Allerdings sei es erforderlich, einige Teile der innerstaatlichen Vorschriften zu ändern, um die Bezugnahme auf EU-Richtlinien zu streichen.

Das berichtet das Londoner Gefahrgut-Magazin Hazardous Cargo Bulletin unter Berufung auf eine Veranstaltung des Dangerous Goods Office der Vehicle Certification Agency (VCA). Das Dangerous Goods Office der VCA ist die zuständige Behörde für die Zulassung von Verpackungen und IBC für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß den nationalen und internationalen Vorschriften.

Es werde erwartet, dass die geplanten Änderungsvorschriften gleitende Verweise enthalten, damit das Vereinigte Königreich mit den Änderungen der internationalen Übereinkommen Schritt halten könne. Laut Department for Transport (DfT) soll die Änderungsverordnung voraussichtlich im Februar 2019 dem Parlament vorgelegt werden.

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