Strahlenschutzverordnung geändert

Korrekturen und Erweiterungen der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

(ur) Die erste Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit Datum vom 27. März 2020 ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2020 I S.748) veröffentlicht worden.
Die Änderungen betreffen §§ 69 und 103 Absatz 4. Weitere Änderungen: In § 155 Absatz 4 werden zwei Sätze eingefügt, in § 172 Absatz 3 wird ein Satz angefügt und in § 184 Absatz 1 werden die Nummer 23 und 24 geändert.
Die Verordnung ist am 2. April 2020 in Kraft getreten.

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