Ergänzung der PIC-Verordnung

Im nächsten Jahr sollen weitere Stoffe in die Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 aufgenommen werden

(kh) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weist in ihrem Newsletter 19 vom 24. November 2020 auf Ergänzungen in den Anhängen I und V der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus-und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC) hin. Diese sollen im Laufe des Jahres 2021 mit einem delegierten Rechtsakt erfolgen.

Eine detaillierte Liste der betroffenen Stoffe findet sich hier. Hinzugefügt werden sollen beispielsweise Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen in Teil 1 sowie Quecksilber in Teil 2 des Anhangs V.

Neben Ergänzungen werden aus den Anhängen I und V auch Stoffe entfernt oder Änderungen vorgenommen.

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