Zwei TRGS neu gefasst

TRGS 600 „Substitution“ und TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines“ überarbeitet

(ur) Mit Datum vom 24. Juni 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Neufassung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 600 „Substitution“ (GMBl 2020 S. 405) und mit Datum vom 26. Juni 2020 die Neufassung der TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines“ bekannt gemacht (GMBl 2020 S. 419).

Die TRGS 600 „Substitution“ soll Arbeitgeber darin unterstützen,

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden,
  • Gefahrstoffe durch Stoffe, Gemische oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Beschäftigten keine oder eine geringere Gefährdung darstellen oder
  • gefährliche Verfahren durch weniger gefährliche Verfahren zu ersetzen.

Die TRGS 600 wurde vollständig überarbeitet und an den aktuellen Stand des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 400 angepasst. Neben weiteren Aktualisierungen wurde das Spaltenmodell im Anhang 2 auf die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) umgestellt und das Wirkfaktorenmodell gestrichen.

Die TRGS 720 gilt für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können, und für die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Mit der Neufassung der TRGS 720 wurde u.a. die Vorgehensweise zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei atmosphärischen Bedingungen (modifizierte Verwendung des Begriffs „explosionsgefährdeter Bereich“, Möglichkeit zur Einteilung in Zonen) angepasst sowie die Vorgehensweise zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei Gemischen unter nichtatmosphärischen Bedingungen neu beschrieben.

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