SVHC-Liste aktualisiert

In die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe sind zwei reproduktionstoxische Chemikalien aufgenommen worden

(ur) In die SVHC-Liste (substances of very high concern – SVHC) der besonders besorgniserregenden Stoffe wurden am 19. Januar 2021 zwei weitere Kandidaten aufgenommen: Bis(2-(2-methoxyethoxy)ethyl)ether, verwendet in Produkten wie Druckfarben oder Tonern und ein Gruppeneintrag mit folgenden drei identifizierten Mitgliedern:

  • Dioctylzinndilaurat,
  • Stannan, Dioctylbis(coco-acyloxy)derivate und
  • alle anderen Stannan-, Dioctylbis(fettacyloxy)derivate, wobei C12 die vorherrschende Kohlenstoffzahl der Fettacyloxyeinheit ist.

Der Hauptbestandteil Dioctylzinndilaurat wird in Kleb- und Dichtstoffen sowie bei der Herstellung von Kunststoff- und Gummireifen verwendet.

Wie die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) weiter mitteilt, wurden diese Stoffe in die SVHC-Liste aufgenommen, da sie fortpflanzungsgefährdend sind und daher die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit sowie Wachstum und Entwicklung der Nachkommen beeinträchtigen können.

Die SVHC-Liste enthält nun 211 Chemikalien, die Mensch und Umwelt schädigen können. Diese Stoffe können in Zukunft auf die Zulassungsliste gesetzt werden, was bedeutet, dass Unternehmen eine Erlaubnis beantragen müssen, um sie weiterhin zu verwenden.

Gemäß der REACH-Verordnung können Unternehmen rechtliche Verpflichtungen haben, wenn ihr Stoff - entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen - in der SVHC-Liste enthalten ist. Jeder Lieferant von Erzeugnissen, die einen Stoff der SVHC-Liste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss seinen Kunden und Verbrauchern ausreichende Informationen geben, um eine sichere Verwendung zu ermöglichen. Importeure und Produzenten von Erzeugnissen, die einen Stoff der SVHC-Liste enthalten, haben ab dem Datum der Aufnahme in die Liste sechs Monate Zeit, die ECHA zu informieren. Lieferanten von Stoffen auf der SVHC-Liste (die entweder als solche oder in Gemischen geliefert werden) müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.

Seit dem 5. Januar 2021 müssen Unternehmen besonders besorgniserregende Stoffe in ihren Erzeugnissen an die SCIP-Datenbank - Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products) - der ECHA unter der Abfallrahmenrichtlinie melden.

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