Per- und polyfluorierte Stoffe sollen verboten werden

Die von fünf Ländern gestartete Initiative befragt dazu Unternehmen, Interessengruppen und Wissenschaftler

(ur) Die Chemikalienbehörden Deutschlands, Dänemarks, der Niederlande, Norwegens und Schwedens arbeiten derzeit an einem Vorschlag für eine umfassende Beschränkung von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH.
Die fünf Mitgliedstaaten haben einen Fragebogen erstellt, der Unternehmen adressiert, die PFAS herstellen oder verwenden, oder die mit PFAS hergestellte Produkte verkaufen. Ebenso angesprochen sind Unternehmen die PFAS-Alternativen verwenden, Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Mit den aus der Befragung gewonnenen Informationen zu diesen Stoffen und möglicher Ersatzstoffe soll in einem Bewertungsverfahren die am besten geeignete Beschränkungsmaßnahme ermittelt und beurteilt werden, welche Verwendungen der PFAS von einem generellen Verbot ausgenommen werden sollten.

Die Bundesstelle für Chemikalien bittet alle Interessenvertreter, alle relevanten Informationen über die Eigenschaften und die Verwendung von PFAS und möglichen Alternativen einzureichen, damit die fünf Mitgliedstaaten einen gut fundierten Beschränkungsvorschlag vorlegen können.
Den Fragebogen gibt es bis zum 31. Juli 2020 im Internetangebot der Bundesstelle für Chemikalien unter der Adresse www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/Stoffliste-DE.

PFAS sind in Alltagsgegenständen wie etwa Bratpfannen (Teflon), Sporttextilien oder Skiwachsen, aber auch in Feuerlöschschäumen, elektronischen Geräten, Schutzkleidung und Medizinprodukten enthalten. Hochfluorierte PFAS-Verbindungen sind extrem langlebig in der Umwelt. Sie können zu dauerhaften Kontaminationen von Böden und des Grundwassers führen und in Lebensmittel übertreten.

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