Das ChemG und weitere chemikalienrechtliche Vorschriften sind nun u.a. vollständig an die CLP-Verordnung angepasst.
(mih) Das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes [ChemG] und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften“ vom 18. Juli 2017 ist im BGBl. 2017 I S. 2774 bekannt gemacht worden. Damit werden u.a. bestehende Vorschriften auf EU-Ebene über Chemikalien umgesetzt.
Ein Teil der Änderungen, die am 29. Juli 2017 in Kraft getreten sind, betrifft das Chemikaliengesetz (ChemG), die Giftinformationsverordnung und die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV). Nach dem Auslaufen von Übergangsvorschriften zur Gefährlichkeitseinstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist das nationale Chemikalienrecht nun vollständig an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) angepasst.
Weitere Änderungen des ChemG sowie des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) gelten ab 1. Januar 2020. Sie beinhalten Anpassungen an den neuen Anh. VIII CLP-Verordnung, welcher ab 1. Januar 2020 EU-weit verbindlich geltende Vorgaben für Rezepturmitteilungen der Hersteller von bestimmten gefährlichen Gemischen (sog. Giftinformationsmitteilungen) enthält, welche der gesundheitlichen Notfallberatung dienen.
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