Aktualisierungen zum CBTA

Das Luftfahrt-Bundesamt veröffentlicht Revision der Umsetzungshilfen zum kompetenzbasierenden Schulungs- und Beurteilungsprogramm (CBTA)

(ur) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat mit Datum vom 8. Juni 2022 eine Revision der Matrix Schulungsanforderungen Competency Based Training and Assessment (CBTA) – Orientierungshilfe CBTA – vom 20. Januar 2021 (R1/20.01.2021) veröffentlicht. In der 13 Seiten umfassenden tabellarischen Übersicht können die Schulungsinhalte per 20 Tätigkeitsbeschreibungen (Buchstabe A bis Buchstabe T) in den verschiedenen Bereichen (Versender, Luftfracht-Spediteure, Luftfahrtunternehmen / Abfertigungsagenten, Sicherheitskontrollpersonal, Luftfahrtunternehmen / Abfertigungsagenten ohne gefährliche Güter) ermittelt und einem nach drei Kategorien differenzierenden Zeitfaktor (variabel, intensiv, Grundkenntnisse) zugeordnet werden.


Vertiefend dazu hat das LBA mit Datum vom 8. Juni 2022 ebenfalls eine Revision der 21 Seiten umfassenden Tätigkeitsbeschreibung CBTA vom 20. Januar 2021 (R1/20.01.2021) erstellt, die neben der stichwortartigen Tätigkeitsbeschreibung sowohl die zulässige Ausbildungsart (beispielsweise Präsenzschulung) als auch die erforderliche Qualifikation des Ausbilders skizziert.

Hinzu kommt ein an Ausbilder adressiertes und aktualisiertes Formular in der Revision 2 "Anmeldung zum Qualifikationsnachweis gem. NfL 2-586-21 vom 02. Februar 2021", das direkt am Bildschirm ausgefüllt werden kann.

In einer Kommentierung/Auslegung zu den NfL 2-586-21 (Stand 9. Februar 2021) finden sich die Erläuterungen und die Auslegung des LBA zu den Punkten

  • 2.4 (Qualifikationsnachweis Ausbilder),
  • 2.4.1 (Nachweis umfassender Kenntnisse für die Personalkategorien 1, 3 und 6),
  • 2.4.3 (Wiederholungsprüfung),
  • 4.5 (Qualifikationsnachweis für Ausbilder der Tätigkeitsmodule (A), (C) und (F)),
  • 4.5.3 (Wiederholungsprüfung),
  • 6.1.6 (Online-Seminar-Termine und Teilnehmer).
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