Kleine Partikel – volles Programm

Wie Abfällen sicher entsorgt werden, die Nanomaterial enthalten, skizziert ein Leitfaden des VCI

| Abfälle | Arbeitshilfen

(ur) Bei der Produktion oder der Verwendung von Nanomaterialien können Abfälle entstehen, die Nanomaterialien enthalten. Solche Abfälle kommen z. B. bei der Herstellung von Stoffen, Gemischen oder Produkten, bei der Bearbeitung und Reparatur von Produkten oder bei der Entsorgung von Produkten am Ende ihres Lebenszyklus vor. Wie mit solchen Abfällen rechtskonform umzugehen ist, behandelt ein „Leitfaden zur sicheren Entsorgung von Abfällen, die Nanomaterialien enthalten“ des Verbands der Chemischen Industrie (VCI).

Aus der Betrachtung des zugrundliegenden Rechtsrahmens kommen die Autoren des 5-seitigen Leitfadens zu dem Schluss, dass CLP und REACH und weitere Elemente des Chemikalienrechts sowohl bei der Festlegung der Gefährlichkeit von Abfällen wie auch beim Umgang mit diesen Abfällen eine wesentliche Rolle spielen: „Bisher durchgeführte Sicherheitsstudien zeigen, dass im Umgang mit Nanomaterialien keine prinzipiell anders strukturierten Risiken als bei anderen Chemikalien zu berücksichtigen sind. Sollte die Partikelgröße einen Einfluss auf die Eigenschaften eines Stoffes haben und dazu führen, dass der Stoff in nanoskaliger Form gefährliche Eigenschaften hat, ist das konkrete Produkt entsprechend einzustufen und zu kennzeichnen, und es sind im Sicherheitsdatenblatt entsprechende Informationen zur Gefährlichkeit und Hinweise für Risikomanagementmaßnahmen zu geben“, heißt es dazu in der Schrift.

Welche weiteren Schritte, Vorschriften und Verfahren bei nanomaterialhaltigen Abfällen zu beachten sind, wird in dem Leitfaden dann kurz behandelt.

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